Die Frage nach dem Gasheizung-Verbot ab wann verunsichert viele Eigentümer in Köln, Bonn und im Bergischen Land. Pauschale Schlagzeilen suggerieren ein sofortiges Aus – die Realität des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht deutlich differenzierter aus. Wir klären, welche Fristen tatsächlich gelten und wann Sie wirklich handeln müssen.
Gasheizung-Verbot ab wann: Was das GEG wirklich sagt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten – oft verkürzt als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Es gibt jedoch kein pauschales Verbot von Gasheizungen ab einem bestimmten Stichtag. Wer eine funktionierende Gasheizung im Keller hat, muss diese nicht morgen austauschen. Das ist die wichtigste Botschaft vorab.
Im Kern steht die sogenannte 65-Prozent-Regel: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regel greift unterschiedlich, je nachdem, ob Sie neu bauen, einen Altbau besitzen oder im laufenden Betrieb sanieren.
Der Unterschied zwischen Neubau und Bestand ist dabei entscheidend. In neuen Baugebieten gilt die Regel seit Januar 2024 sofort. Im Bestand – also für die allermeisten Häuser in Köln-Sülz, Bonn-Poppelsdorf oder Overath-Vilkerath – ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Bis diese vorliegt, dürfen Sie auch heute noch eine reine Gasheizung einbauen, müssen sich dann allerdings beraten lassen.
Der Mythos vom sofortigen Austauschzwang hält sich hartnäckig. Wir hören in unseren Beratungsgesprächen immer wieder Sätze wie „Ich muss jetzt schnell verkaufen, bevor das Verbot greift.“ Das stimmt so nicht. Ruhe bewahren und die Fristen kennen – das ist der bessere Weg.
Neubau, Bestand, Sanierung: Diese Fristen gelten konkret
Die Stichtage des GEG sind gestaffelt. Wer sie kennt, kann planen statt reagieren.
Neubaugebiete: Hier greift die 65-Prozent-Regel bereits seit dem 1. Januar 2024. Eine reine Gasheizung ist in einem Neubau im ausgewiesenen Neubaugebiet damit faktisch nicht mehr zulässig.
Bestandsbauten: Für bestehende Häuser hängt der Stichtag an der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Logik dahinter: Bevor Eigentümer entscheiden, ob sie auf Wärmepumpe, Fernwärme oder eine andere Lösung setzen, sollen sie wissen, ob ihre Straße perspektivisch an ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz angeschlossen wird.
Großstädte wie Köln und Bonn müssen ihre kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Ab diesem Datum greift die 65-Prozent-Regel auch im Bestand. Für kleinere Kommunen – dazu zählen Overath, Rösrath, Kürten, Lindlar oder Wermelskirchen – verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni 2028.
Wichtig für alle Eigentümer: Geht Ihre Gasheizung defekt, dürfen Sie sie weiterhin reparieren. Auch ein Austausch bleibt unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn eine Härtefallregelung greift oder Übergangsfristen genutzt werden. Erst ab 2045 ist endgültig Schluss: Dann dürfen fossile Heizungen – also reine Gas- und Ölheizungen – nicht mehr betrieben werden.
Das bedeutet konkret: Wer 2024 eine moderne Gas-Brennwerttherme einbauen lässt, kann sie noch rund 20 Jahre nutzen. Erst danach muss sie weichen.
Welche Heizungen sind nach 2024 noch erlaubt?
Das GEG legt nicht fest, welche Technologie Sie einbauen müssen. Es gibt mehrere Erfüllungsoptionen, die alle die 65-Prozent-Anforderung erfüllen.
Die Wärmepumpe ist dabei die Standardlösung des Gesetzgebers. Sie funktioniert besonders effizient in gut gedämmten Gebäuden mit Flächenheizungen. In einem Neubau in Köln-Junkersdorf ist sie kaum noch wegzudenken. Im unsanierten Altbau aus der Gründerzeit dagegen ist sie eine größere Planungsaufgabe.
Ein Fernwärme-Anschluss ist die zweite klassische Variante – sofern verfügbar. In Teilen von Köln-Mülheim, Deutz oder dem Bonner Zentrum gibt es bereits Netze, die ausgebaut werden. Die kommunale Wärmeplanung wird zeigen, wo neue Anschlüsse möglich sind.
Eine Hybridheizung kombiniert eine Gasheizung mit einer erneuerbaren Komponente, etwa einer kleinen Wärmepumpe oder Solarthermie. Diese Lösung kann besonders im Altbau sinnvoll sein, wenn die Dämmung nicht für eine reine Wärmepumpe ausreicht.
Auch Biomasse-Heizungen mit Pellets oder Holz sind zulässig, ebenso Solarthermie als Ergänzung. Sogenannte H2-ready Gasheizungen – also Geräte, die später auf Wasserstoff umgestellt werden können – sind nur unter sehr engen Bedingungen erlaubt, etwa wenn die Kommune einen verbindlichen Plan für ein Wasserstoffnetz vorlegt. In der Praxis spielt diese Variante bisher kaum eine Rolle.
Was bedeutet das für Eigentümer in Köln, Bonn und im Bergischen Land?
Hier wird es konkret – und unterschiedlich, je nach Standort.
Köln und Bonn zählen als Großstädte zu den Kommunen mit der früheren Frist. Bis Mitte 2026 muss die Wärmeplanung stehen. Wer in Klettenberg, Ehrenfeld oder Bonn-Kessenich eine Immobilie besitzt, sollte sich bis dahin orientieren: Wird die Straße an Fernwärme angeschlossen? Eignet sich das Haus für eine Wärmepumpe? Die Antworten liefern Energieberater und – bei Verkaufsabsichten – auch wir im Rahmen unserer Beratung.
In Overath und im Bergischen Land läuft die Wärmeplanung der kleineren Kommunen erst bis 2028. Das verschafft etwas Luft – aber nur scheinbar. Wer ein Haus in Overath-Steinenbrück oder Untereschbach plant zu verkaufen, sollte sich heute schon mit der Heizungssituation auseinandersetzen. Käufer fragen danach. Mehr zum aktuellen Marktumfeld lesen Sie in unserem Beitrag zum Haus verkaufen in Overath.
Ein häufiger Trugschluss bei Altbauten in Lindenthal oder Poppelsdorf: „Ich kaufe einfach eine Wärmepumpe, dann ist das Problem gelöst.“ So einfach ist es selten. Bei Altbauten kommt die Dämmung meist vor der Heizung. Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann effizient, wenn das Haus die Wärme auch hält. Erst Dach, Fenster und gegebenenfalls Fassade prüfen – dann die Heizungsfrage.
Förderung gibt es weiterhin reichlich: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch, KfW-Kredite für umfassende Sanierungen. Die Förderlandschaft ändert sich allerdings regelmäßig. Eine aktuelle Prüfung vor jedem Projekt ist Pflicht.
Für den Immobilienwert ist das Thema zentral. Eine moderne Heizung mit guter Energiebilanz wird beim Verkauf zunehmend zum Differenzierungsmerkmal. Der Energieausweis ist längst kein Pflicht-Papier mehr, sondern ein echter Verkaufsfaktor. Käufer ziehen ihn heran, um Folgekosten zu kalkulieren – gerade angesichts steigender CO₂-Preise. Wie sich das auf die Preise in der Domstadt auswirkt, beleuchten wir in unserem Überblick zu Immobilienpreise Köln 2026.
Verkaufen oder sanieren? Eine ehrliche Abwägung
Diese Frage stellen sich viele Eigentümer in unseren Erstgesprächen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – aber einen ehrlichen Rahmen.
Sanierungskosten realistisch einschätzen: Ein Heizungstausch in Eigenregie startet selten unter dem mittleren fünfstelligen Bereich, vor allem wenn Pufferspeicher, neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung ins Spiel kommen. Im Altbau kommen oft Dämmung und Fenster dazu – schnell ein Projekt im sechsstelligen Bereich.
Die Wertsteigerung durch eine moderne Heizung ist real, aber nicht 1:1. Eine 40.000-Euro-Sanierung wird nicht zwingend zu 40.000 Euro mehr Verkaufspreis. Sie kann allerdings den Unterschied machen, ob ein Objekt überhaupt verkäuflich ist – oder monatelang liegt.
Verkauf mit alter Gasheizung ist weiterhin möglich. Niemand zwingt Sie, vor dem Verkauf zu sanieren. Allerdings müssen Sie mit einem Preisabschlag bei sanierungsbedürftigen Objekten rechnen. Käufer kalkulieren die Folgekosten ein – oft großzügig zu ihren Gunsten.
Beispiel-Szenario: Ein Reihenhaus aus den 70ern in Bonn-Beuel mit Gas-Brennwertheizung von 2010 und mittlerer Dämmung. Verkauf im aktuellen Zustand: machbar, mit einem realistischen Marktpreis. Vorab 25.000 Euro in Dach und Heizung investiert: Der Mehrpreis liegt erfahrungsgemäß darunter. Anders sieht es aus, wenn die Heizung 25 Jahre alt ist und durchpustet – dann zieht der Käufer den vollen Sanierungsstau ab.
Hinzu kommt das aktuelle Zinsumfeld, das Käufer vorsichtiger macht. Was das für Verkaufsstrategien bedeutet, haben wir im Beitrag Immobilie verkaufen bei steigenden Zinsen ausführlich beleuchtet.
Unser ehrlicher Rat: Beratung vor Bauchgefühl. Wer aus Panik verkauft oder aus Panik saniert, trifft selten die wirtschaftlich beste Entscheidung.
Fazit: Ruhe bewahren, klug planen
Die Antwort auf „Gasheizung Verbot ab wann“ lautet: Es gibt kein pauschales Verbot, aber klare Fristen. Bis Mitte 2026 in Köln und Bonn, bis Mitte 2028 in Overath und im Bergischen Land – und endgültiges Aus für fossile Heizungen ab 2045. Wer die Fristen kennt, kann planen statt reagieren.
Förderprogramme von BAFA und KfW sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen. Und vor jeder größeren Entscheidung – Sanierung oder Verkauf – lohnt es sich, den Marktwert der Immobilie zu kennen. Eine fundierte Einschätzung verändert oft die ganze Perspektive.
Wenn Sie überlegen, ob sich eine Sanierung in Ihrem Fall lohnt oder ob ein Verkauf der bessere Weg ist, helfen wir Ihnen mit einer kostenlosen Immobilienbewertung in Köln, Bonn oder im Bergischen Land. Wir hören zu, schauen uns das Objekt an und sagen Ihnen ehrlich, was Ihre Immobilie heute kann – und was sich mit überschaubarem Aufwand erreichen lässt. Modern. Menschlich. Miteinander.